- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Keine Versetzung einer Teilzeitkraft ins Ausland
Eine rücksichtslose Weisung ist unwirksam und muss nicht befolgt werden. Ist die Weisung aber rechtens und wird nicht befolgt, drohen Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung. Oft ist streitig, ob eine Anweisung noch "billigem Ermessen" entspricht. Die Lage muss dann gerichtlich geklärt werden. In einem Eilverfahren entschied kürzlich das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG), ob von einer teilzeitbeschäftigten Mutter eine wöchentliche Auslandsreise verlangt werden darf (Urteil vom 15.02.2011, 13 SaGa 1934/10).
Im Streitfall war für die Elternzeit vertraglich vereinbart, dass eine junge Mutter 30 Stunden pro Woche und davon zwei Tage "im Büro" arbeiten sollte. Aufgrund betrieblicher Änderungen sollte sie die zwei Bürotage dann in London arbeiten. Anders als das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 09.12.2010, 10 Ga 4/10) hielt LAG die Weisung für offensichtlich rechtswidrig. Denn die Versetzung widersprach dem Zweck der Elternzeit, das Kleinkind besser betreuen zu können.
Fazit: Die Weisung an eine teilzeitbeschäftigte Mutter während der Elternzeit, statt wie vereinbart zwei Tage pro Woche in der Nähe ihrer Wohnung zwei Tage pro Woche in London zu arbeiten, ist offensichtlich vertragswidrig. Die Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf Unterlassung einer solchen Weisung und kann diesen Anspruch im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen. Abgesehen von solchen Extremfällen sollten Arbeitnehmer aber vorsichtshalber Weisungen zunächst unter Vorbehalt erfüllen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 SaGa 1934/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Versetzungsvorbehalt, Versetzungsklausel
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Versetzung
- Handbuch Arbeitsrecht: Weisungsrecht, Direktionsrecht
- Tipps und Tricks: Was tun bei Versetzung?
- Arbeitsrecht aktuell: 20/060 Versetzung wegen Konflikten am Arbeitsplatz
- Arbeitsrecht aktuell: 17/241 Unbillige Weisungen sind unverbindlich
- Arbeitsrecht aktuell: 17/160 Arbeitsverweigerung wegen unzumutbarer Weisung?
- Arbeitsrecht aktuell: 17/068 Einstweilige Verfügung bei Streit um den Arbeitsort
- Arbeitsrecht aktuell: 14/398 Versetzung und Arbeitsverweigerung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/157 Versetzung mit Ortswechsel per Eilverfahren stoppen?
- Arbeitsrecht aktuell: 14/110 Kündigung ohne Sozialauswahl?
- Arbeitsrecht aktuell: 14/064 Versetzung an einen anderen Arbeitsort
- Arbeitsrecht aktuell: 13/212 Ermessen des Arbeitgebers bei Versetzungen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/184 Fremdvergabe oder Leiharbeit?
- Arbeitsrecht aktuell: 12/020 Weisungsrecht im gerichtlichen Eilverfahren
- Arbeitsrecht aktuell: 11/056 Weisungsrecht: Änderungskündigung unwirksam
- Arbeitsrecht aktuell: 11/029 Kontrolle einer arbeitsvertraglichen Versetzungsklausel
- Arbeitsrecht aktuell: 07/51 Keine "Folgepflicht" bei Betriebsverlegung um 270 km
Letzte Überarbeitung: 11. Juni 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de